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Logo des Landesamtes für Steuern Bayern

Willkommen beim Bayerischen Landesamt für Steuern (BayLfSt)

Das Bayerische Landesamt für Steuern ist innerhalb der bayerischen Steuerverwaltung die Mittelbehörde und damit das Bindeglied zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat und den bayerischen Finanzämtern.

Hierzu weitere Informationen

Wichtige Informationen

Warnung vor gefälschten Steuerbescheiden

Derzeit sind bundesweit gefälschte Steuerbescheide im Umlauf. Als Absender wird ein Finanzamt oder die „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ ausgewiesen. Die Empfänger werden aufgefordert, kurzfristig eine Nachzahlung zu leisten.

Das Bayerische Landesamt für Steuern rät Bürgerinnen und Bürgern zur Vorsicht und bei Bescheiden darauf zu achten, ob diese ungewöhnlich aussehen oder widersprüchliche Angaben enthalten. Wir empfehlen zum Beispiel die auf dem Dokument angegebene Steuernummer und Identifikationsnummer immer mit der eigenen Steuernummer und Identifikationsnummer abzugleichen sowie die Angaben zum Finanzamt oder die äußere Aufmachung des Bescheids mit vorherigen Bescheiden zu vergleichen. Bei Bedenken oder Auffälligkeiten sollten Sie umgehend mit dem zuständigen Finanzamt Kontakt aufnehmen, bevor Sie Zahlungen leisten.

Sollte Ihnen ein gefälschtes Dokument vorliegen, bittet das Bayerische Landesamt für Steuern, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten und keinesfalls eine Überweisung der angeblichen Steuerschuld vorzunehmen.

Sollte ein SEPA-Mandat vorhanden sein, so werden tatsächlich zu leistende Zahlungen stets automatisch abgebucht. Die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens auch im Zahlungsverkehr mit dem Finanzamt ist daher ratsam, da Betrugsmöglichkeiten durch falsche Zahlungsaufforderungen vermieden werden können.

Vorsicht vor angeblichen E-Mails und SMS vom Finanzamt oder von ELSTER

Update vom 17. September 2024: Es werden auch vermehrt gefälschte SMS gemeldet. Bitte beachten Sie, dass die Finanzverwaltung grundsätzlich keine SMS verschickt.

Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung versendet. Als Absender wird dabei ELSTER beziehungsweise die Steuerverwaltung vorgetäuscht.

Darin wird beispielsweise eine angebliche Steuerrückerstattung aus früheren Jahren thematisiert, für die noch weitere Informationen benötigt würden, um den Rückerstattungsbetrag zu berechnen. Die Phishing-E-Mails wirken seriös, nutzen teilweise bekannte visuelle Elemente und versuchen mit Formulierungen wie „umgehend“, „zeitnah“, „so bald wie möglich“ etc. den Anschein von Dringlichkeit zu erzeugen. Mit ihnen wird versucht, per E-Mail an Anmeldedaten sowie Konto-und/oder Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen. Die E-Mails sollten ohne zu antworten gelöscht werden. Klicken Sie nicht auf einen eingebetteten Link in einer E-Mail, wenn Sie Zweifel daran haben, dass die E-Mail von der Steuerverwaltung stammt.

Die Steuerverwaltung fordert niemals in einer E-Mail Informationen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf Ihre Sicherheitsabfrage, an. Auch werden grundsätzlich nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten oder Rechnungen in Form eines E-Mail-Anhangs versendet.

Diese und weitere grundsätzliche Informationen zum richtigen Umgang mit Betrugs-E-Mails finden Sie auf der ELSTER-Homepage in der Fußzeile unter „Sicherheit“.

Das Bayerische Landesamt für Steuern warnt vor „falschen“ Finanzbeamten

Trickbetrüger geben sich derzeit als Finanzbeamte aus.

In den vergangenen Tagen wurden Fälle bekannt, in denen sich Betrüger in Telefonanrufen als Finanzbeamte ausgeben und persönliche Daten in Erfahrung bringen wollen. In Einzelfällen suchten die Betrüger als falsche „Finanzbeamte“ Personen auch zu Hause auf.

Das Bayerische Landesamt für Steuern rät deswegen zur Vorsicht!

Betriebsprüfungen des Finanzamtes finden nur nach vorheriger schriftlicher Ankündigung statt. Wenn „echte“ Finanzbeamte unangekündigt erscheinen (Steuerfahndung, Vollziehungsbeamte, Kassennachschau, o.ä.), müssen sie sich mit einem Dienstausweis legitimieren. Bei Zweifeln an der Echtheit sollten sich betroffene Bürgerinnen und Bürger umgehend beim zuständigen Finanzamt melden und sich rückversichern.

 

Aktuelle Informationen zur Grundsteuer-Reform in Bayern

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (z.B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft konnten zwischen dem 1. Juli und dem 30. April 2023 die Grundsteuererklärung in Bayern fristgemäß abgeben (vgl. Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 1. Februar 2023).

Informationen zum Erinnerungsschreiben

Ausführliche Informationen zum Erinnerungsschreiben finden Sie unter https://www.grundsteuer.bayern.de

Bayernatlas Grundsteuer

Zum 30. November 2023 ist der kostenlose Abruf der Grundstücksdaten ausgelaufen. In der Zeit vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Dezember 2023 konnte bei der Bayerischen Vermessungsverwaltung der Datenbestand zum Stichtag 1. Januar 2022 kostenpflichtig angefordert werden.
Nach dem 31. Dezember 2023 sind nur noch tagesaktuelle Datenstände verfügbar.

Informations-Hotline zur Grundsteuer

Die Informations-Hotline zur Grundsteuer (Tel.: 089 30 70 00 77) steht Ihnen zu den hier aufgeführten Zeiten zur Verfügung.

Montag und Donnerstag:09:00 - 16:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag:09:00 - 13:00 Uhr

Bei Fragen können Sie sich jederzeit schriftlich oder elektronisch (per Brief, Portal Mein ELSTER) an Ihr zuständiges Finanzamt wenden. Weitere Infos zur Grundsteuer-Reform in Bayern finden Sie außerdem unter https://www.grundsteuer.bayern.de.

Ausbildung und Karriere

Der Freistaat Bayern beschäftigt etwa 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Steuerverwaltung. Die Aufgabengebiete umfassen neben der eigentlichen Verwaltungstätigkeit im Innen- und Außendienst auch weitere Felder, wie die Informations- und Kommunikationstechnik. Wir stellen fortwährend neue Mitarbeitende ein und freuen uns über Bewerbungen.

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Wir bieten

  • Interessante und abwechslungsreiche Aufgaben
  • Leistungsorientierte Bezahlung
  • Flexible Arbeitszeitmodelle
  • Gute Work-Life-Balance
  • Möglichkeiten zum Homeoffice
  • Gute Aufstiegschancen
  • Krisensicherheit

Wir erwarten

  • Selbständiges und verantwortungsvolles Arbeiten
  • Teamfähigkeit
  • Flexibilität
  • Belastbarkeit
  • Fortbildungsbereitschaft
  • Freude an einer aktiven und kreativen Mitgestaltung innerhalb einer modernen Verwaltung

Aktuelle Themen

Mit der Einführung der E-Rechnung zum 01. Januar 2025 macht Deutschland die E-Rechnung zum Standard für Abrechnungen im Wirtschaftsverkehr.

Der digitale Gewerbesteuerbescheid bietet eine einheitliche und automatisierte Lösung für den Gewerbesteuerprozess von Steuerbürgern und Kommunen.

Für die Auszahlung von öffentlichen Geldern wird eine Steuernummer der empfangenden Körperschaft verlangt. Kleinere Vereine und Stiftungen, die nicht…

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80333 München
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Fax: 089 9991-1099

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