Gewerbesteuer
Information zu den Amtlichen Vordrucken zur Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuererklärung sowie die Erklärung zur Zerlegung der Gewerbesteuer sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln (§ 14a Satz 1 GewStG).
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Gewerbesteuererklärungen werden die zugehörigen Vordrucke für die Veranlagungszeiträume ab 2016 weder im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung noch auf unseren Internetseiten bereitgestellt. In den Fällen, in denen das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, sind die Papiervordrucke beim Finanzamt erhältlich.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung steht das Internetportal Mein ELSTER zur Verfügung. Alternativ ist auch ein entsprechend ausgestattetes Steuererklärungsprogramm verwendbar.
Das für die elektronische authentifizierte Übermittlung erforderliche Zertifikat erhalten Sie durch die Registrierung bei Mein ELSTER.
Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann.