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Termine und Fristen

Steuererklärung

Öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2023

Die Finanzämter geben hiermit bekannt, dass bei ihnen die nachstehend aufgeführten Steuererklärungen bis zum

2. September 2024

abzugeben sind. Für Land- und Forstwirte, deren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelt wird, endet die Erklärungsfrist jedoch nicht vor Ablauf des achten Kalendermonats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2023 / 2024 folgt. Die Umsatzsteuererklärung ist auch in diesen Fällen bis zum 2. September 2024 abzugeben.

Für Arbeitnehmer, die einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen, endet die Antrags- und Erklärungsfrist am 31. Dezember 2027. Die Umsatzsteuererklärung war in den Fällen, in denen der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit vor dem 31. Dezember 2023 beendet hat, binnen eines Monats nach Beendigung seiner unternehmerischen Tätigkeit abzugeben.

Öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2023

Steuern

Termine für Steuervorauszahlungen und die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen

Hinweis

Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sie sich auf den ersten darauffolgenden Werktag.

Vorauszahlungen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer

Wurden Ihnen gegenüber unter den gesetzlichen Voraussetzungen Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen festgesetzt, so sind die im Vorauszahlungsbescheid genannten Termine Ihre Zahlungstermine. Die festgesetzten Vorauszahlungen müssen spätestens zum genannten Termin gezahlt werden. Vorauszahlungstermine für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer nebst Nebensteuern sind grundsätzlich der

10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember eines jeden Jahres.

Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen - Abgabe und Zahlung

Monatszahler

Voranmeldungszeitraum Abgabe- und Zahlungsfrist
Monatlich (Januar bis Dezember) 10. des Folgemonats

Vierteljahreszahler

Voranmeldungszeitraum Abgabe- und Zahlungsfrist
1. Quartal (Januar bis März) 10. April
2. Quartal (April bis Juni) 10. Juli
3. Quartal (Juli bis September 10. Oktober
4. Quartal (Oktober bis Dezember) 10. Januar (des Folgejahres)

Jahreszahler

10. Januar (des Folgejahres)

Ablauf der Steuererklärungsfristen 2020 bis 2025 gemäß § 149 AO i.V.m. Art. 97 § 36 Abs. 3 EGAO

Besteuerungszeitraum Nicht beratene Steuerpflichtige § 149 Abs. 2 Satz 1 AO Nicht beratene Land- und Forstwirte § 149 Abs. 2 Satz 2 AO Beratene Steuerpflichtige § 149 Abs. 3 AO Beratene Land- und Forstwirte § 149 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 Satz 2 AO
2020 02. November 2021 02. Mai 2022 31. August 2022 31. Januar 2023
2021 31. Oktober 2022 02. Mai 2023 31. August 2023 31. Januar 2024
2022 02. Oktober 2023 02. April 2024 31. Juli 2024 31. Dezember 2024
2023 02. September 2024 28. Februar 2025 02. Juni 2025 31. Oktober 2025
2024 31. Juli 2025 02. Februar 2026 30. April 2026 30. September 2026
2025 31. Juli 2026 01. Februar 2027 01. März 2027 02. August 2027