Recht zur Steuerberatung
Zuständigkeit des Bayerischen Landesamts für Steuern
Das Bayerische Landesamt für Steuern ist für folgende Aufgaben nach dem Steuerberatungsgesetz zuständig
- Anerkennung und Überwachung der Lohnsteuerhilfevereine
- Fragen zur Tätigkeit im Bereich der selbständigen Buchführungshilfe
Zuständigkeit der Steuerberaterkammern
Für folgende Aufgaben sind die Steuerberaterkammern zuständig:
- Zulassung zur Steuerberaterprüfung und Organisation der Steuerberaterprüfung
- Befreiung von der Steuerberaterprüfung
- Bestellung und Widerruf von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten
- Anerkennung von Steuerberatungsgesellschaften
- Verleihung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
- Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte(r)
- Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt(in)
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu diesen Bereichen direkt an die für Sie zuständige Steuerberaterkammer, in Bayern sind dies die ...