Skip to main content

Bayerisches Landesamt für Steuern

Über das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt)

1. Zur Entstehung

Das BayLfSt ist im Rahmen der Verwaltungsreform der bayerischen Staatsregierung "Verwaltung 21" entstanden.
Im Rahmen der Neustrukturierung der bayerischen Behörden wurden zum 1. August 2005 die Besitz- und Verkehrsteuerabteilungen der bisherigen Oberfinanzdirektionen München und Nürnberg und das Technische Finanzamt Nürnberg (TFA) zu einer neuen Behörde zusammengefasst, die Steuerfachkompetenz, das erforderliche IT-Know-how und die notwendigen technischen Ressourcen unter einem Dach vereint.

Weiterlesen
 

Vorübergehend wurden auch die beiden in den Oberfinanzdirektionen angesiedelten Landesbauabteilungen München und Nürnberg an das BayLfSt organisatorisch angeschlossen. Diese beiden Abteilungen wurden zum 1. Januar 2006 zusammengefasst und als eine Landesbaudirektion in die Autobahndirektion Nord eingegliedert.

Das vormals bei der Oberfinanzdirektion München angesiedelte Landesentschädigungsamt und
Staatsschuldenverwaltung wurde zum 1. August 2005 in das neue Landesamt für Finanzen integriert.

Während sämtliche Aufgabenbereiche der Oberfinanzdirektion München auf andere Behörden übertragen wurden, bestand die Oberfinanzdirektion Nürnberg zunächst als Mittelbehörde der Bundeszollverwaltung in Bayern fort. Sie wurde im Rahmen der Verwaltungsreform "Strukturentwicklung Bundesfinanzverwaltung" durch das Bundesministerium der Finanzen zum 31.12.2007 aufgelöst. Ihre Nachfolgerin ist die Bundesfinanzdirektion Südost mit Sitz in Nürnberg. Sie ist eine von bundesweit fünf neu errichteten Mittelbehörden der Bundesfinanzverwaltung.

2. Das BayLfSt im Aufbau der Steuerverwaltung

Das BayLfSt ist eine Landesbehörde des Freistaats Bayern. Es ist die einzige Mittelbehörde im Aufbau der Steuerverwaltung und damit das Verbindungsglied zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat und den Finanzämtern.

Anders als ihre beiden Vorgängerinnen, die Oberfinanzdirektionen München und Nürnberg, ist das BayLfSt nicht mehr gleichzeitig als Mittelbehörde in die Zollverwaltung des Bundes eingegliedert.

3. Sitz und Dienststellen

Der Sitz des BayLfSt ist München mit der Dienststelle Sophienstraße 6.

Weitere Dienststellen bestehen in Nürnberg und - im Zuge der Heimatstrategie - in Zwiesel. Sowohl in München als auch in Nürnberg befinden sich ausgelagerte Stellen insbesondere im Bereich der EDV, die nicht für den regulären Publikumsverkehr geöffnet sind.

Das Rechenzentrum verfügt über Dienststellen in Nürnberg und München.

Dienststelle München

Dienststelle Nürnberg

4. Das Logo

Die Punkte im Logo symbolisieren die Einbindung des BayLfSt in den Aufbau der bayerischen Steuerverwaltung.

  • Der oberste Punkt steht für das Ministerium als übergeordnete Behörde.
  • Die beiden mittleren Punkte stehen für das Landesamt als Mittelbehörde mit dem Dienstsitz in München und den beiden Dienststellen in Nürnberg und Zwiesel.
  • Die drei weiteren Punkte repräsentieren die bayerischen Finanzämter als nachgeordnete Behörden.

Die gewählten Farben Blau und Orange sind als Hinweis auf die zugrunde liegenden Oberfinanzdirektionen zu verstehen, da dies die vorherrschenden Farben des jeweiligen Logos waren.

5. Organisationsstruktur

Das BayLfSt wird von einem Präsidenten mit Sitz in München geleitet.

Die Aufgabengebiete sind untergliedert in die Bereiche ...

  • Steuern und
  • Information und Kommunikation (IuK).

Jedem Bereich steht ein Bereichsleiter vor. Beide haben gleichzeitig die Stellung eines Vizepräsidenten.

Die beiden Bereiche sind in Abteilungen untergliedert, deren Aufgaben jeweils auf mehrere untergeordnete Referate verteilt sind.

Die Abteilung St 1 besteht aus sechs Referaten, denen unterschiedliche Aufgaben aus dem Bereich der Organisation und Verwaltung der Finanzämter zugewiesen sind. Die Aufgabenbereiche umfassen neben der Optimierung der Prozessabläufe auch regelmäßige Innenrevisionen und die fachliche Konzeption der bundesweiten Risikomanagementsysteme. Die Abteilung fungiert als Ansprechpartner der Finanzämter in Hard- und Softwarefragen und ermittelt die für die Ämter notwendigen Finanzmittel zur Aufstellung des Haushalts.

Die Personalabteilung St 2 ist personalverwaltende Stelle und serviceorientierte Ansprechpartnerin für die personellen Angelegenheiten der Beschäftigten der Finanzämter. Die Aufgaben verteilen sich dabei auf alle Stationen der beruflichen Karriere: Von der Personalgewinnung über die Ausbildung und der individuellen Personalentwicklung einschließlich der Fortbildung bis hin zur Auswahl und Entwicklung von Führungskräften.

Die Abteilung St 3 befasst sich mit fachlichen Fragen zu allen Steuerarten, für deren Vollzug die bayerischen Finanzämter zuständig sind. Zu den Aufgaben der Abteilung gehören insbesondere die Anleitung und Unterstützung der Finanzämter bei der Anwendung des Steuerrechts sowie die Information und Berichterstattung an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu steuerfachlichen Themen. Ebenso ist die Abteilung St 3 in diesem Bereich Ansprechpartner für andere Stellen in der Steuerverwaltung.

Die Abteilung St 4 gehört zum Bereich Steuer (St) des Bayerischen Landesamts für Steuern und ist für Grundsatzfragen zum Verfahrensrecht und für den Bereich Prüfungsdienste zuständig. Sie gliedert sich in fünf Referate. Neben der engen fachlichen Zusammenarbeit mit Finanzämtern und Ministerium, gehört ebenso die Konzeption und Durchführung von Fortbildungen, die fachliche Betreuung von EDV-Verfahren sowie die Entwicklung von Organisationsstrukturen und Verfahren zur Optimierung der Arbeitsweise zu unseren Aufgaben.

Die Abteilung IuK 1 ist für die Anwendungsentwicklung der Software in der Steuerverwaltung in Bayern und für andere Bundesländer, insbesondere im Rahmen von KONSENS zuständig. In KONSENS agiert Bayern als Innovationstreiber, programmiert und verantwortet wichtige Verfahren für die länderübergreifende Vereinheitlichung und Modernisierung der IT. Die Themen in IuK 1 sind vielfältig, von Einführung einer modernen Zielarchitektur, vom Mainframe Großrechner zur Datenverarbeitung über Cloud/-Containerplattformen, vom Wasserfallmodell über agile Softwareentwicklung bis hin zu DevOps. Zudem erstellt die Abteilung für das BayLfSt Massendatenauswertungen unter Einsatz einer skalierbaren Big Data Infrastruktur mithilfe innovativer Analyseverfahren.

 

Die Abteilung 2 des IuK-Bereichs des Bayerischen Landesamts für Steuern ist zum einen für die Beschaffungen und das Budgetmanagement des gesamten IT-Bedarfs an den bayerischen Finanzämtern und des Landesamts zuständig. Zum anderen kümmert sie sich zentral um Rechtsangelegenheiten sowie das Controlling und betreibt das Testcenter für die bayerische Steuerverwaltung. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte bilden die Vorbereitung, Implementierung und Überführung der in Bayern und bundesweit entwickelten Softwareprodukte in den Produktivbetrieb.

Die Abteilung IuK 3 – RZ-Nord – trägt die Verantwortung dafür, dass täglich mehr als 33.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Steuerverwaltung und Justiz in Bayern mit leistungsfähigen IT-Diensten ihre Arbeit erledigen können. ELSTER rundet als bundesweiter eGovernment-Dienst der Steuerverwaltung das Angebot ab. In insgesamt vier Rechenzentren in Nürnberg und München betreiben wir mehr als 9.900 Server. Bis die papierlose Verwaltung Realität wird, muss vieles – u.a. Steuerbescheide – weiterhin gedruckt und versandt werden. Jährlich drucken wir mehr als 180 Mio. Seiten und es verlassen fast 36,4 Mio. Briefe das Druck- und Versandzentrum in Nürnberg.

In der Abteilung IuK 4 sind sämtliche am BayLfSt angesiedelten organisationsübergreifenden KONSENS-Aufgaben (steuer-it-konsens.de) zusammengefasst. Durch die Beteiligung an der Gesamtleitung, die Wahrnehmung der Budgetverwaltung und des Budgetcontrollings sowie die organisatorische Leitung des Projekt- und Multiprojektmanagements im Gesamtvorhaben KONSENS übernimmt die Abteilung wesentliche organisatorische Tätigkeiten bei der bundesweiten Digitalisierung der Finanzverwaltung. Daneben ist sie für die Anwendungsentwicklung von Software in der Steuerverwaltung in Bayern und für andere Bundesländer zuständig.

Nähere Informationen finden Sie unter Leitung und Organisation.

6. Aufgaben

Das BayLfSt ist der Ansprechpartner des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat auf dem Gebiet der Steuerverwaltung. Es ist das Bindeglied zwischen der verwaltungspraktischen Tätigkeit der örtlichen Finanzämter und der lenkenden und etatverwaltenden Staatsspitze.

Weiterlesen

Es unterstützt die ihm nachgeordneten Finanzämter in fachlicher, organisatorischer und technischer Hinsicht und übt über diese die Fach- und Dienstaufsicht aus.

Im Gegensatz zu den Finanzämtern ist das BayLfSt kein direkter Ansprechpartner für Anfragen von Steuerbürgerinnen und -bürgern zu Steuerbescheiden oder Problemen bei der Steuerfestsetzung oder -erhebung.

Das BayLfSt erledigt zentral für alle bayerischen Finanzämter die wesentlichen Aufgaben auf dem Gebiet des Personalwesens. Dazu gehören insbesondere auch die Auswahl und Einstellung von Nachwuchskräften.

Das BayLfSt beschafft zentral für die bayerischen Finanzämter die Ausstattungsgegenstände, insbesondere das Mobiliar und die EDV-Anlagen.

Das BayLfSt erfüllt wichtige Aufgaben nach dem Steuerberatungsgesetz und ist in vielfältiger Hinsicht Serviceleister für die Steuerberater in Bayern.

Mit der Eingliederung des Rechenzentrums (vormals: Technisches Finanzamt Nürnberg – TFA - ) unter das Dach des BayLfSt erstreckt sich sein Aufgabenbereich auch auf die technische Dienstleistung für Behörden und Institutionen der Steuer-, Staatsfinanz-, und Vermessungsverwaltung.

Ausführliche Informationen zu den Aufgaben des BayLfSt enthält unser Organisationsplan.

7. Nachgeordnete Behörden

Dem BayLfSt nachgeordnet sind die 76 Finanzämter in Bayern.

Einige Finanzämter haben eine oder zwei Außenstellen. Insgesamt gibt es in Bayern 24 Finanzamtsaußenstellen.

Weiterlesen

Die Finanzämter sind insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung

  • der Einkommensteuer,
  • der Körperschaftsteuer,
  • der Lohnsteuer,
  • des Solidaritätszuschlags,
  • der Umsatzsteuer,

sowie für die Festsetzung

  • der Eigenheimzulage,
  • des Gewerbesteuermessbetrags,
  • des Grundsteuermessbetrags,
  • der Investitionszulage nach dem InvZulG.

Bestimmte Aufgaben aus dem breit gefächerten sachlichen Zuständigkeitsbereich eines Finanzamts sind aus verwaltungsökonomischen Gründen bei einem oder mehreren Finanzämtern zentralisiert. Dazu gehören etwa

  • die steuerliche Außenprüfung von Betrieben,
  • die Steuerfahndung,
  • die Verfolgung von Steuerstraftaten und –ordnungswidrigkeiten,
  • die Festsetzung und Erhebung der Grunderwerbsteuer,
  • die Festsetzung und Erhebung der Körperschaftsteuer,
  • die Festsetzung und Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Ob und welches Finanzamt im einzelnen für diese Aufgaben zuständig ist, ist in Bayern auf den Internetseiten der örtlichen Finanzämter angegeben (Rubrik Kontakt / Ansprechpartner).

Daneben unterstützen die Finanzämter im Wege der Amtshilfe andere Behörden und staatliche Einrichtungen bei der Vollstreckung ihrer Forderungen.

Nicht zuständig sind die Finanzämter insbesondere für

  • die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer
    (Aufgabe der jeweiligen Stadt bzw. der jeweiligen Landkreisgemeinde) und
  • die Festsetzung und Erhebung der Kirchensteuern
    (Aufgabe der Kirchensteuerämter).

8. Das BayLfSt in Zahlen

Fläche des Amtsbezirks (Bayern): 70.550 km2

Zahl der Dienststellen: 3

Zahl der nachgeordneten Finanzämter: 76

Zahl der Finanzamtsaußenstellen: 24

Beschäftigte im Bayerischen Landesamt für Steuern

Angaben in MAK (= Mitarbeiterkapazität, d. h. als Arbeitsanteile 1,0)

Stand: 01.01.2024
Laufbahn Bereich Steuer MAK IuK-Bereich MAK Gesamt MAK
erste Qualifikationsebene 22,58 23,20 45,78
zweite Qualifikationsebene 101,94 198,61 300,55
dritte Qualifikationsebene 333,15 765,70 1.098,85
vierte Qualifikationsebene 77,35 68,54 145,89
Tarifbeschäftigte 57,22 131,51 188,73
Gesamt 592,24 1.187,56 1.779,80

Beschäftigte in den bayerischen Finanzämtern

Angaben in MAK (= Mitarbeiterkapazität, d. h. als Arbeitsanteile 1,0)

Stand: 01.01.2024
Laufbahn MAK
erste Qualifikationsebene 356,97
zweite Qualifikationsebene 6.528,50
dritte Qualifikationsebene 7.064,95
vierte Qualifikationsebene 493,07
Tarifbeschäftigte 895,69
Gesamt 15.339,18

9. Jahresberichte

Weitere Informationen enthält der Jahresbericht des Bayerischen Landesamtes für Steuern. Insoweit können Sie sich an medienstelle@lfst.bayern.de wenden.