Kapitalertragsteuer
Hinweis
Kapitalertragsteueranmeldungen müssen grundsätzlich elektronisch nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung an die Finanzverwaltung übermittelt werden (§ 45a Abs. 1 Satz 1 EStG). Hierfür ist eine Registrierung bei Mein ELSTER erforderlich.
Die Verwendung des Papiervordrucks ist nur noch in Ausnahmefällen mit vorheriger Zustimmung des Finanzamts zur Vermeidung unbilliger Härten zulässig.