Mitteilung an die Finanzverwaltung nach der Mitteilungsverordnung
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Der nachstehende Vordruck richtet sich an andere Behörden, die zu Mitteilungen nach der Verordnung vom 07.09.1993 zu § 93a Abgabenordnung, BGBl. I 1993 S. 1554, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 67), an die Finanzverwaltung verpflichtet sind.
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