Investmentsteuer
Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen von Investmentvermögen
InvStG 2018 - Verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 begonnen haben
- InvSt 1 - Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 51 InvStG
- Anlage FB
- Anlage ATV
- Anlage WAGE
- Anleitung
- Formelsammlung
Bitte nutzen Sie für das Feststellungsverfahren nach § 51 InvStG bevorzugt die elektronischen Übermittlungsmöglichkeiten (z. B. Mein Elster)
InvStG 2018 für Geschäftsjahre, die vor dem 01.01.2024 begonnen haben
- InvSt 1 - Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 51 InvStG
- Anlage FB-InvSt
- Anlage FB-InvSt-Ausschüttung
- Anlage FB-InvSt-EK
- Anlage FB-InvSt-Thesaurierung
- Anlage FB-InvSt-VG
- Anlage FI-EK
- Anlage FI-Ausschüttung
- Anlage FI-Thesaurierung
- Anlage FI-SoBest/FB-InvSt-SoBest
- Anlage FI-STK/FB-InvSt-STK
Steuerliche Erfassung / Statusbescheinigung nach § 7 Abs. 3 InvStG
- InvSt 8 - Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eines Investmentfonds/ Antrag auf Ausstellung einer Statusbescheinigung nach § 7 Abs. 3 InvStG
- Anleitung InvSt 8 - Anleitung zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eines Investmentfonds und zum Antrag auf Ausstellung einer Statusbescheinigung nach § 7 Abs. 3 InvStG
Befreiungsbescheinigung nach § 9 InvStG 2018
InvSt SB - Antrag auf Ausstellung einer Befreiungsbescheinigung nach § 9 InvStG 2018
Weitere Informationen
Dateiformat PDF - Druckversion
Die Formulare können lediglich ausgedruckt werden, eine Dateneingabe am PC ist nicht möglich.