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Investmentsteuer

Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen von Investmentvermögen

InvStG 2018 - Verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 begonnen haben

Bitte nutzen Sie für das Feststellungsverfahren nach § 51 InvStG bevorzugt die elektronischen Übermittlungsmöglichkeiten (z. B. Mein Elster)

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Wissenswertes zu FFW-Formularen

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Die Formulare können lediglich ausgedruckt werden, eine Dateneingabe am PC ist nicht möglich.